Chili-Online-Vertrieb

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Hallo Chili-Pepper-Community,

ich bin Max, 22 Jahre jung und Teil eines werdenden Chili Unternehmens. Wir züchten in unseren eigens konzipierten Vertical-Farming-Anlagen viele verschiedene Chili-Paprika Sorten. Nun wollen wir diese über unseren eigenen Online-Shop vertreiben, wir sind also gleichzeitig Erzeuger und Händler.

In Deutschland gibt es diesbezüglich allerlei gesetzliche Hürden. Daher versuche ich nun hier mein Glück. Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt und kann uns weiterhelfen.


Von großer Wichtigkeit ist für uns die Beantwortung folgender Fragen:

1) Was sind die absoluten Mindestanforderungen um in Deutschland (kein Export) legal einen Onlinevertrieb für frische Chilischoten zu führen?


2) Wie steht es um Pestizid/Bio Zertifikate? Was ist notwendig/ zu empfehlen?


3) Der TÜV bietet Lebensmittelhygiene-Schulungen an. Sind solche Schulungen und das Einführen eines HACCP Systems zwingend notwendig?


4) Welche Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene sind zu beachten?


5) Welche Rolle spielt das Gesundheitsamt für uns? Oft ist die Rede von mündlichen und schriftlichen Belehrungen vor der ersten Arbeitsaufnahme.



Wir sind für jede kleine Hilfe und jeden Hinweis sehr dankbar!

Liebe Grüße,

Max :))

 
Willkommen, Max.
Nur um das noch mal klar zu stellen. Du willst die Früchte verkaufen, nicht Saatgut?
Kannst Du auch im Winter ernten/verkaufen oder geht's bei Dir im Frühjahr/Sommer los?
 
Willkommen, Max.
Nur um das noch mal klar zu stellen. Du willst die Früchte verkaufen, nicht Saatgut?
Kannst Du auch im Winter ernten/verkaufen oder geht's bei Dir im Frühjahr/Sommer los?
Hallo Günter,

Erst einmal steht der Verkauf von frischen Chilis im Vordergrund. Saatgut und andere Erzeugnisse wie Pulver, Saußen etc. sind für den Anfang nicht angedacht.

Ja, wir können auch im Winter ernten und verkaufen! Wir haben im Rahmen eines anderen Projekts sehr moderne und hocheffiziente Vertical-Farming-Schränke konzipiert und umgesetzt. Diese werden wir nun in unseren Räumlichkeiten permanent für die Chili Zucht zu nutzen.

LG
Max:)
 
1) Was sind die absoluten Mindestanforderungen um in Deutschland (kein Export) legal einen Onlinevertrieb für frische Chilischoten zu führen?
Gewerbeanmeldung. Für die Produktion der Chilis selbst kann man einen Gartenbaubetrieb anmelden, evtl. auch eine Landwirtschaft. Eine Meisterpflicht gibt es meines Wissens nicht. Zum Rest siehe die Antworten zu den anderen Punkten.
2) Wie steht es um Pestizid/Bio Zertifikate? Was ist notwendig/ zu empfehlen?
Was Bio-Zertifikate betrifft, sind die entsprechenden Verbände eine Anlaufstelle. Die Vorschriften für die einzelnen Bio-Siegel variieren. Da gibt es welche von der EU, einzelnen Bundesländern, Bioland, Naturland, Demeter, usw. Da der Zertifizierungsprozess durchaus mehrere Jahre dauern kann, würde ich das erst einmal hinten anstellen. Für Auskünfte sollte man bei den entsprechenden Verbänden oder Zertifizierungsstellen anfragen.

Wenn gewerblich Pflanzenschutzmittel verwendet werden, bietet sich ein Sachkundenachweis Pflanzenschutz an. Je nachdem was und wie man Pflanzenschutzmittel anwendet, kann das auch verpflichtend sein.
3) Der TÜV bietet Lebensmittelhygiene-Schulungen an. Sind solche Schulungen und das Einführen eines HACCP Systems zwingend notwendig?
Weiß ich nicht genau. Ich vermute, dass es nicht verpflichtend ist, aber von manchen Firmen gefordert wird, wenn man mit ihnen Geschäfte machen möchte.
4) Welche Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene sind zu beachten?
Das sollte man vor der Gewerbeanmeldung erfragen. Erste Anlaufstelle ist dazu das örtliche Gewerbeamt. Manchmal ist das auch beim Ordnungsamt mit angesiedelt. Manche Vorschriften unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die einzelnen Zuständigkeiten können sich lokal auch unterscheiden.
5) Welche Rolle spielt das Gesundheitsamt für uns? Oft ist die Rede von mündlichen und schriftlichen Belehrungen vor der ersten Arbeitsaufnahme.
Früher brauchten alle, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellten oder verkauften, ein sogenanntes Gesundheitszeugnis. Das wurde über die Gesundheitsämter (amtsärztliche Dienste) ausgestellt. So etwas hatte ich früher auch mal. Mittlerweile wurde das durch eine Teilnahme an einer Belehrung (Stichwort "Hygienebelehrung") ersetzt. Das ist, soweit ich weiß verpflichtend.
 
Hallo Markus !

Vielen Dank dir für die schnelle und gründliche Antwort. Das gibt mir schon einmal viele Anhaltspunkte fürs weitere Vorgehen. Ich werde mich wahrscheinlich demnächst mit weiteren Fragen hier noch einmal melden.

Liebe Grüße,

Max :)
Gewerbeanmeldung. Für die Produktion der Chilis selbst kann man einen Gartenbaubetrieb anmelden, evtl. auch eine Landwirtschaft. Eine Meisterpflicht gibt es meines Wissens nicht. Zum Rest siehe die Antworten zu den anderen Punkten.

Was Bio-Zertifikate betrifft, sind die entsprechenden Verbände eine Anlaufstelle. Die Vorschriften für die einzelnen Bio-Siegel variieren. Da gibt es welche von der EU, einzelnen Bundesländern, Bioland, Naturland, Demeter, usw. Da der Zertifizierungsprozess durchaus mehrere Jahre dauern kann, würde ich das erst einmal hinten anstellen. Für Auskünfte sollte man bei den entsprechenden Verbänden oder Zertifizierungsstellen anfragen.

Wenn gewerblich Pflanzenschutzmittel verwendet werden, bietet sich ein Sachkundenachweis Pflanzenschutz an. Je nachdem was und wie man Pflanzenschutzmittel anwendet, kann das auch verpflichtend sein.

Weiß ich nicht genau. Ich vermute, dass es nicht verpflichtend ist, aber von manchen Firmen gefordert wird, wenn man mit ihnen Geschäfte machen möchte.

Das sollte man vor der Gewerbeanmeldung erfragen. Erste Anlaufstelle ist dazu das örtliche Gewerbeamt. Manchmal ist das auch beim Ordnungsamt mit angesiedelt. Manche Vorschriften unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die einzelnen Zuständigkeiten können sich lokal auch unterscheiden.

Früher brauchten alle, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellten oder verkauften, ein sogenanntes Gesundheitszeugnis. Das wurde über die Gesundheitsämter (amtsärztliche Dienste) ausgestellt. So etwas hatte ich früher auch mal. Mittlerweile wurde das durch eine Teilnahme an einer Belehrung (Stichwort "Hygienebelehrung") ersetzt. Das ist, soweit ich weiß verpflichtend.
 
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