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In dieser Anleitung geht es um die Antwort auf die Frage: Sind die Früchte von Zierchilis aus dem Supermarkt bedenkenlos essbar?
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Die Frage, ob die Früchte von Zierchilis aus dem Supermarkt bedenkenlos essbar sind, obwohl die Pflanze als "Zierpflanze - nicht zum Verzehr geeignet" ausgezeichnet ist, lässt sich nicht immer eindeutig beantworten. Wenn es sich einfach um eine Sorte handelt, die keine entsprechende Zulassung beim Bundessortenamt hat, deutet das erst einmal trotzdem auf die Essbarkeit der Früchte hin. Prinzipiell sind die Früchte aller Chilisorten essbar, auch die von Zierchilisorten. Es gibt jedoch einen Grund, warum man die Früchte von Zierchilipflanzen aus dem Supermarkt grundsätzlich nicht essen sollte, wenn die Pflanze als Zierpflanze ausgezeichnet ist.

Bei Zierpflanzen dürfen Pflanzenschutzmittel und Wachstumsregulatoren eingesetzt werden, die keine Zulassung für Gemüsepflanzen haben. Verschiedene dieser Mittel bleiben auch länger in der Pflanze als für Gemüse zugelassene Mittel. Prinzipiell können sie sogar gesundheitsschädlich sein.

In einer Produktionsanleitung einer Firma, die die Zierchilisorten Salsa, Favorit, Fuego, Karneval, Festival, Calypso, Mambo und Tango vertreibt, findet sich folgender Abschnitt, der den Einsatz eines Regulators "Alar 85" beschreibt:

Retardierung
Bei Bedarf wird mit 2 - 3 ‰ Alar retardiert.
Es empfiehlt sich, nach dem Knospenansatz nicht mehr zu retardieren, da dies zu kleinen und verkrüppelten Früchten führt. Das Streckwachstum kann durch Trockenstress kontrolliert werden, indem man die Pflanzen zwischen den Bewässerungen austrocknen lässt.

NameAktivstoffKonz.
AlarDaminozid 853 ‰

Alar (Daminozid) wird zur Wachstumshemmung eingesetzt, damit die Zierchilipflanzen kompakter wachsen. Solche Mittel dürfen nur bei Zierpflanzen verwendet werden. Für Gemüsepflanzen haben sie keine Zulassung. Die Zulassung von Daminozid für den Einsatz bei Pflanzen für die Lebensmittelproduktion wurde 1989 freiwillig zurückgegeben, nachdem die us-amerikanische Environmental Protection Agency (EPA) ein Verbot aufgrund von Krebsrisiken vorgeschlagen hatte.

Außer als "Zierpflanze - nicht zum Verzehr geeignet" muss bei der Verwendung von solchen Mitteln nichts weiter ausgezeichnet werden. Gerade wenn es außer diesem Hinweis keine weiteren Hinweise gibt, kann man nicht davon ausgehen, dass keine Mittel zur Wachstumshemmung oder keine nur für Zierpflanzen zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Daher sollte man vom Verzehr der Früchte von Zierchilipflanzen mit der Auszeichnung "Zierpflanze - nicht zum Verzehr geeignet" grundsätzlich absehen. Wogegen nichts spricht ist, dass man von den Früchten Saatgut entnimmt und dieses wieder aussät. Die Früchte von Pflanzen der nächsten Generation kann man wieder bedenkenlos essen.

Ein weiterer Grund für die Bezeichnung von Zierchilipflanzen als "Zierpflanze - nicht zum Verzehr geeignet" kann in der Auslegung der Gesetzgebung liegen. Gärtnereien und Baumärkte möchten aus Haftungsgründen keine Lebensmittel verkaufen. Normale Chilipflanzen mit einigen Beeren wären genau genommen aber als Lebensmittel zu betrachten. Durch die Bezeichnung als Zierpflanzen werden verschiedene Regelungen geschickt umgangen. Insofern wäre ein Zusatz beim Warnhinweis an den Pflanzen hilfreich, warum die Früchte zum Verzehr nicht geeignet sind.

Quellen:
http://web02.nsdhosting.dk/www.capsicum-maya.dk/uploads/downloads/Produktionsanleitung Fertigware.pdf (nicht mehr verfügbar)
https://de.wikipedia.org/wiki/Daminozid

- Anleitungen Allgemein
- Chili-FAQ
- Abkürzungen und Begriffe
 
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