Darf reines Capsaicin in Lebensmitteln verwendet werden?

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Darf reines Capsaicin in Lebensmitteln verwendet werden?
 
Laut der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, in Deutschland auch als "Aromenverordnung" bekannt, darf reines , kristallines Capsaicin nicht in Lebensmitteln verwendet werden. Wer sich also "Blair's 16 Million Reserve" kauft und damit Hotsaucen für den Eigengebrauch herstellt, tut das auf eigene Gefahr. Verkaufen oder jemand anderem ein Chiliprodukt anbieten, dass unter Verwendung von reinem, kristallinen Capsaicin hergestellt wurde, wäre aufgrund der Verordnung illegal.
 
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