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Der EuGH hat ja kürzlich entschieden, dass Betreiber von nicht privaten Facebookseiten nun zusammen mit Facebook für die Einhaltung des Datenschutzes mithaften müssen. Da verschiedene Dinge praktisch derzeit für den Betreiber unmöglich zu realisieren sind, bewegt man sich mit einer Facebookseite, die sich nicht nur an private Freunde richtet, derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Auch wenn das Urteil noch im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz erfolgte, wird es nicht besser unter der DSGVO. Ein Teil der Pflichten hätte schon früher gegolten, ein Teil kommt mit der DSGVO hinzu.
Z.B. kann man seine Besucher praktisch nicht richtig über die Datennutzung oder ein eventuelles Tracking aufklären, da man es selbst nicht genau wissen kann was Facebook macht. Verträge für eine Auftragsdatenverarbeitung kann man nicht abschließen. Facebook bietet es derzeit nicht an. Vertraglich eine Zuständigkeit festlegen ist derzeit ebenso wenig möglich. Es gibt in der Admistration oder auf Facebookseiten selbst noch keine Funktion, mit der man speziell abrufen kann welche persönlichen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Seite erfasst wurden.
Glücklicherweise gibt es Rechtsanwälte, bei denen man Einschätzungen nachlesen kann.
https://diercks-digital-recht.de/20...seitenbetreibern-spoiler-sie-muessen-was-tun/
Z.B. kann man seine Besucher praktisch nicht richtig über die Datennutzung oder ein eventuelles Tracking aufklären, da man es selbst nicht genau wissen kann was Facebook macht. Verträge für eine Auftragsdatenverarbeitung kann man nicht abschließen. Facebook bietet es derzeit nicht an. Vertraglich eine Zuständigkeit festlegen ist derzeit ebenso wenig möglich. Es gibt in der Admistration oder auf Facebookseiten selbst noch keine Funktion, mit der man speziell abrufen kann welche persönlichen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Seite erfasst wurden.
Glücklicherweise gibt es Rechtsanwälte, bei denen man Einschätzungen nachlesen kann.
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