So, nochmal etwas zu Avatarbildern, die aus Filmen oder Filmausschnitten kopiert sind:
Aus einem Film darf man sich im Normalfall übrigens nicht einfach Bildausschnitte nehmen und selbst weiterverbreiten. Privat als Destophintergrund oder als Wandbild ausgedruckt ist das natürlich möglich. Über die Forenseite wird es aber öffentlich verbreitet, und damit hänge ich mit drin. Und da ich keine Lizenz dafür habe, bzw. nach kurzer Internetrecherche eher davon ausgehen muss, dass es das eben beanstandete Avatarbild urheberrechtlich geschützt ist, bin ich ab Kenntnis haftbar dafür. Im günstigsten Fall weist man mich nett daraufhin. Wenn ich Pech habe, beauftragt man damit einen Anwalt, den ich natürlich mit bezahlen muss (kostet mich dann ab etwa 150 Euro plus Umsatzsteuer). So ist das in Deutschland, und Dank der EU wird es nach der nationalen Umsetzung in spätestens zwei Jahren noch schlimmer. Ich persönlich habe nichts gegen solche Avatarbilder, aber da es potentiell an meinen Geldbeutel gehen kann, werde ich solche Bilder auch zukünftig entfernen.