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Bei dem folgenden Vorgang handelte es sich sehr wahrscheinlich um einen Betrugsversuch über Paypal. Man sollte aber keine Fehler begehen, sonst hat man am Ende den ungefragt gesendet bekommenen Betrag sogar als Verlust. Dank des selbst gewonnenen Anschauungsmaterials zeige ich euch hier, wie eine solche Betrugsmasche abläuft.
Der Verlauf ist folgender:
Man erhält ungefragt eine Zahlung von jemanden, die man mit keinem Kauf, Verkauf oder Namen verbinden kann.
Kurze Zeit später beginnt der Absender des Geldes ein "Gespräch". Darin soll eine Rückzahlung vereinbart werden. Angeblich wurde das Geld ja nur versehentlich überwiesen. Alleine dabei sollten schon die Alarmglocken klingeln. Wenn man den Absender weder vom Namen her kennt, noch die E-Mail-Adresse, wäre es schon ein sehr großer Zufall, dass man ausgerechnet eine Zahlung erhält. Dieses "Gespräch" habe ich daher von Anfang an ignoriert, da ich bereits ahnte worum es geht. Ich habe lieber nachgeschaut, ob es zufällig im Forum eine Registrierung mit diesem Namen oder der verwendeten E-Mail-Adresse gibt. Gibt es aber nicht. Ein weiteres Indiz, dass etwas nicht stimmt.
Wenn man sich bereits hier dazu verleiten lässt, das Geld einfach in einem neuen Vorgang (z.B. Zahlung an Freunde oder Familie) zu überweisen, könnte man eine Überraschung erleben. Mehr dazu kommt später.
Wenn man nicht antwortet kommt als nächstes eine Geldanforderung. Der Absender möchte Druck aufbauen. Ist ja schließlich sein Geld, das zurücküberwiesen werden soll. Das ist wieder eine Gelegenheit einen Fehler zu begehen und das Geld ohne Nachzudenken zu versenden.
Hier dachte ich: „So, nun setzen wir dem Ganzen mal ein Ende.“ In Paypal oder in der Paypal App ruft man dazu die ursprüngliche Transaktion auf, mit der man das Geld ungefragt bekommen hat. Man sollte auf keinen Fall einfach einen neuen Zahlungsvorgang aufmachen. Bei der Transaktion mit der erhaltenen Zahlung gibt es die Knöpfe zum Rücksenden der Zahlung und zum Melden der Zahlung. Man benutzt die Funktion zum Rücksenden der Zahlung und meldet die verdächtigte Transaktion zusätzlich.
Selbstverständlich bekommt der Absender der verdächtigen Zahlung eine Benachrichtigung, dass das Geld zurückgezahlt wurde. Aber das ignoriert der Absender einfach und macht nun einen Käuferschutzfall auf. Plötzlich ist nicht mehr von einer versehentlichen Zahlung die Rede sondern von einer nicht getätigten Bestellung.
Hätte man die Rückzahlung einfach mit einer neuen Zahlung in Paypal gesendet, anstatt in der ursprünglichen Transaktion eine Rückzahlung auszulösen, würde jetzt von Paypal der geforderte Betrag abgezogen. In gezeigten Fall hätte man erst 155 Euro erhalten, 155 Euro freundlicherweise zurückgezahlt und zum Dank dafür nochmal 155 Euro über den Käuferschutz abgezogen bekommen, obwohl es noch nicht einmal eine Bestellung gibt, bei der der Käuferschutz greifen würde.
Da hier aber die Rückzahlfunktion genutzt und die Eingangszahlung sicherheitshalber gemeldet wurde, wird der Käuferschutzfall sofort eingestellt, bzw. von Paypal abgelehnt. So passiert nichts unerwünschtes. 155 Euro ungefragt bekommen, 155 Euro zurück, kein Gewinn, kein Verlust.
Man sollte sich aber nicht dazu verleiten lassen, das ungefragt bekommene Geld einfach zu behalten. Dabei dürfte es sich um eine Straftat handeln, zumindest wenn das Geld vom Absender zurückgefordert wird. Ärger mit Paypal könnte man ebenso bekommen.
Ein weiteres Indiz für einen möglichen Betrugsversuch ist die Verwendung einer E-Mail-Adresse, die sich nicht rückverfolgen lässt. Eine Whois-Abfrage der Domain (verwendet wurde krautgroup.de) führte zu keinem Ergebnis. Dem Datenschutz zum Dank kann man Domains so registrieren, dass die Einträge dazu nicht öffentlich einsehbar sind. Das können dann nur noch z.B. Strafverfolgungsbehörden.
Der Verlauf ist folgender:
Man erhält ungefragt eine Zahlung von jemanden, die man mit keinem Kauf, Verkauf oder Namen verbinden kann.
Kurze Zeit später beginnt der Absender des Geldes ein "Gespräch". Darin soll eine Rückzahlung vereinbart werden. Angeblich wurde das Geld ja nur versehentlich überwiesen. Alleine dabei sollten schon die Alarmglocken klingeln. Wenn man den Absender weder vom Namen her kennt, noch die E-Mail-Adresse, wäre es schon ein sehr großer Zufall, dass man ausgerechnet eine Zahlung erhält. Dieses "Gespräch" habe ich daher von Anfang an ignoriert, da ich bereits ahnte worum es geht. Ich habe lieber nachgeschaut, ob es zufällig im Forum eine Registrierung mit diesem Namen oder der verwendeten E-Mail-Adresse gibt. Gibt es aber nicht. Ein weiteres Indiz, dass etwas nicht stimmt.
Wenn man sich bereits hier dazu verleiten lässt, das Geld einfach in einem neuen Vorgang (z.B. Zahlung an Freunde oder Familie) zu überweisen, könnte man eine Überraschung erleben. Mehr dazu kommt später.
Wenn man nicht antwortet kommt als nächstes eine Geldanforderung. Der Absender möchte Druck aufbauen. Ist ja schließlich sein Geld, das zurücküberwiesen werden soll. Das ist wieder eine Gelegenheit einen Fehler zu begehen und das Geld ohne Nachzudenken zu versenden.
Hier dachte ich: „So, nun setzen wir dem Ganzen mal ein Ende.“ In Paypal oder in der Paypal App ruft man dazu die ursprüngliche Transaktion auf, mit der man das Geld ungefragt bekommen hat. Man sollte auf keinen Fall einfach einen neuen Zahlungsvorgang aufmachen. Bei der Transaktion mit der erhaltenen Zahlung gibt es die Knöpfe zum Rücksenden der Zahlung und zum Melden der Zahlung. Man benutzt die Funktion zum Rücksenden der Zahlung und meldet die verdächtigte Transaktion zusätzlich.
Selbstverständlich bekommt der Absender der verdächtigen Zahlung eine Benachrichtigung, dass das Geld zurückgezahlt wurde. Aber das ignoriert der Absender einfach und macht nun einen Käuferschutzfall auf. Plötzlich ist nicht mehr von einer versehentlichen Zahlung die Rede sondern von einer nicht getätigten Bestellung.
Hätte man die Rückzahlung einfach mit einer neuen Zahlung in Paypal gesendet, anstatt in der ursprünglichen Transaktion eine Rückzahlung auszulösen, würde jetzt von Paypal der geforderte Betrag abgezogen. In gezeigten Fall hätte man erst 155 Euro erhalten, 155 Euro freundlicherweise zurückgezahlt und zum Dank dafür nochmal 155 Euro über den Käuferschutz abgezogen bekommen, obwohl es noch nicht einmal eine Bestellung gibt, bei der der Käuferschutz greifen würde.
Da hier aber die Rückzahlfunktion genutzt und die Eingangszahlung sicherheitshalber gemeldet wurde, wird der Käuferschutzfall sofort eingestellt, bzw. von Paypal abgelehnt. So passiert nichts unerwünschtes. 155 Euro ungefragt bekommen, 155 Euro zurück, kein Gewinn, kein Verlust.
Man sollte sich aber nicht dazu verleiten lassen, das ungefragt bekommene Geld einfach zu behalten. Dabei dürfte es sich um eine Straftat handeln, zumindest wenn das Geld vom Absender zurückgefordert wird. Ärger mit Paypal könnte man ebenso bekommen.
Ein weiteres Indiz für einen möglichen Betrugsversuch ist die Verwendung einer E-Mail-Adresse, die sich nicht rückverfolgen lässt. Eine Whois-Abfrage der Domain (verwendet wurde krautgroup.de) führte zu keinem Ergebnis. Dem Datenschutz zum Dank kann man Domains so registrieren, dass die Einträge dazu nicht öffentlich einsehbar sind. Das können dann nur noch z.B. Strafverfolgungsbehörden.

