In dieser Anleitung erfährt ihr, was Open-Source-Saatgut ist und was eine OSS-Lizenz für Saatgut bedeutet. Kurz zusammengefasst wurde der Open-Source-Gedanke für freie Computer-Software auf die Erzeugung und den Tausch von Saatgut übertragen.
Der Grundgedanke: Saatgut als Gemeingut
Traditionell ist Saatgut ein Gemeingut. Doch immer mehr Saatgut steht mittlerweile unter Patenten und Sortenschutz. Wenige Global Player kontrollieren inzwischen den Großteil des kommerziellen Saatgutmarktes. Der freie Zugang zu Zuchtmaterial und Saatgut wird dadurch zunehmend eingeschränkt. Die ehemalige Sorten- und Geschmacksvielfalt geht in vielen Bereichen der Landwirtschaft mehr und mehr verloren. Daher gibt es den Gedanken, wieder mehr Saatgut und Zuchtmaterial zu Gemeingut, also Open-Source zu machen.
Bisher war es nicht möglich, Saatgut rechtlich als Gemeingut zu schützen. Das bedeutete, wenn Züchter auf den Sortenschutz verzichteten und ihre Sorten ohne Einschränkung zur Verfügung stellten, bestand die Gefahr, dass andere die Sorten weiterentwickelten und dann unter Sortenschutz stellten. Aus dem vorherigen Gemeingut wurde damit wieder ein kommerzielles Privatgut. Mit einer Open-Source-Saatgut-Lizenz lässt sich diese Lücke schließen.
Schutz durch Open-Source-Saatgut-Lizenz
Die Open-Source-Saatgut-Lizenz (OSS-Lizenz) schützt Saatgut als Gemeingut und verhindert dessen Privatisierung durch Sorten-Patente oder den Sortenschutz. Sie basiert sinngemäß auf den Prinzipien der Open-Source-Software und stellt sicher, dass alle Nutzer zukünftigen Empfängern die gleichen Rechte und Pflichten einräumen müssen. Zu den Pflichten des Empfängers gehört die Einhaltung der OSS-Lizenz.
Die Lizenz erlaubt die Nutzung, Vermehrung und Weiterentwicklung des Saatguts ohne Lizenzgebühren, solange die sogenannte "Copyleft-Klausel" eingehalten wird. Bei der Weitergabe des Saatguts muss auch auf die OSS-Lizenz hingewiesen werden. Um keine bestehenden Rechte zu verletzen, müssen die Sorten frei von Sorten-Patenten sein und dürfen nicht bereits unter Sortenschutz stehen.
Die wichtigsten Grundregeln
Unüblich für eine Lizenz erlaubt die Open-Source-Saatgut-Lizenz fast alles für die Weitergabe und Vermehrung des Saatguts. Außerdem fällt im Rahmen der Open-Source-Saatgut-Lizenz keine Lizenzgebühr an. Zusammengefasst gelten die folgenden Hauptregeln für die Weitergabe und Vermehrung des Open-Source-Saatguts:
Weitere Infos und den jeweils aktuellen Lizenztext für das Open-Source-Saatgut findet ihr unter:
opensourceseeds.org
Bild: getrocknete Chilisamen.
Der Grundgedanke: Saatgut als Gemeingut
Traditionell ist Saatgut ein Gemeingut. Doch immer mehr Saatgut steht mittlerweile unter Patenten und Sortenschutz. Wenige Global Player kontrollieren inzwischen den Großteil des kommerziellen Saatgutmarktes. Der freie Zugang zu Zuchtmaterial und Saatgut wird dadurch zunehmend eingeschränkt. Die ehemalige Sorten- und Geschmacksvielfalt geht in vielen Bereichen der Landwirtschaft mehr und mehr verloren. Daher gibt es den Gedanken, wieder mehr Saatgut und Zuchtmaterial zu Gemeingut, also Open-Source zu machen.
Bisher war es nicht möglich, Saatgut rechtlich als Gemeingut zu schützen. Das bedeutete, wenn Züchter auf den Sortenschutz verzichteten und ihre Sorten ohne Einschränkung zur Verfügung stellten, bestand die Gefahr, dass andere die Sorten weiterentwickelten und dann unter Sortenschutz stellten. Aus dem vorherigen Gemeingut wurde damit wieder ein kommerzielles Privatgut. Mit einer Open-Source-Saatgut-Lizenz lässt sich diese Lücke schließen.
Schutz durch Open-Source-Saatgut-Lizenz
Die Open-Source-Saatgut-Lizenz (OSS-Lizenz) schützt Saatgut als Gemeingut und verhindert dessen Privatisierung durch Sorten-Patente oder den Sortenschutz. Sie basiert sinngemäß auf den Prinzipien der Open-Source-Software und stellt sicher, dass alle Nutzer zukünftigen Empfängern die gleichen Rechte und Pflichten einräumen müssen. Zu den Pflichten des Empfängers gehört die Einhaltung der OSS-Lizenz.
Die Lizenz erlaubt die Nutzung, Vermehrung und Weiterentwicklung des Saatguts ohne Lizenzgebühren, solange die sogenannte "Copyleft-Klausel" eingehalten wird. Bei der Weitergabe des Saatguts muss auch auf die OSS-Lizenz hingewiesen werden. Um keine bestehenden Rechte zu verletzen, müssen die Sorten frei von Sorten-Patenten sein und dürfen nicht bereits unter Sortenschutz stehen.
Die wichtigsten Grundregeln
Unüblich für eine Lizenz erlaubt die Open-Source-Saatgut-Lizenz fast alles für die Weitergabe und Vermehrung des Saatguts. Außerdem fällt im Rahmen der Open-Source-Saatgut-Lizenz keine Lizenzgebühr an. Zusammengefasst gelten die folgenden Hauptregeln für die Weitergabe und Vermehrung des Open-Source-Saatguts:
- Alle dürfen das Open-Source-Saatgut nutzen, also anbauen, vermehren, züchterisch bearbeiten sowie im Rahmen bestehender Gesetze verkaufen, tauschen und verschenken.
- Niemand darf das Open-Source-Saatgut und seine Weiterentwicklungen privatisieren. Die Einreichung eines Patent- und Sortenschutzes für das Saatgut ist damit ausgeschlossen.
- Zukünftigen Empfängern und Empfängerinnen werden die gleichen Rechte und Pflichten übertragen.
Weitere Infos und den jeweils aktuellen Lizenztext für das Open-Source-Saatgut findet ihr unter:
Die Open Source Lizenz | OpenSourceSeeds
Bild: getrocknete Chilisamen.