@Peti : Ja, wir beide fallen auch nicht drauf rein. ABER: Es ist z.B. bei eBay und ganz generell im Wettbewerbsrecht seit langer Zeit verboten, missverständliche Überschriften (Titel, Betreff) von Angeboten einzugeben. Der Titel heißt beim Hopfen:
Hopfen Humulus lupulus Hops Heilpflanze Kletterpflanze 5-7m hoch Teepflanze
Da steht alles Mögliche über Pflanze. Klein-eBay Anfänger googlet oder schaut bei Ebay nach Hopfen. Ui, Hopfenpflanze, günstig, klick, gekauft.
Das mit den 20 Samen steht unter ferner liefen im Text. Richtig.
So etwas ähnliches gab es im Modellbahnsektor. Die Verkaufskartons von insbesondere Märklin - Lokomotiven kosten unter Sammlern gerne mal mittlere 2-stellige Eurobeträge. Es gab viele Spezialisten, die ihre Angebote ähnlich wie hier formulierten. Im Titel z.B. "E 03, Deutsche Bundesbahn, Märklin, Lok, hervorragender Zustand". Im Kleingedruckten unten stand dann, dass man nur auf den Karton bietet. Und schwupps wurde so mancher dieser Kartons mit ein paar hundert Euros beboten.
Klar ist es irgendwie auch "selber schuld", wenn der Kunde nicht alles im Angebot genau liest. Aber: wir als erfahrene Internetnutzer wissen, wo wir aufpassen müssen. Es kann aber durchaus sein, dass ich mal etwas kaufe, wo ich mich so gar nicht auskenne. Z.B. vor kurzem einen Dichtungsgummi für mein Sieb in der Spüle. Tja, ich habe zwar die Maße genauestens studiert, das ganze Kleingedruckte habe ich aber nicht auf jeder Webseite bis zum letzten Buchstaben studiert. Nun wird vermutlich mit solchen Gummis keiner verarscht. Aber ... Du weißt, worauf ich raus will.
In D gibt es aber viele Regeln für den Onlinehandel, die viel weniger wichtige Dinge bis zum Exzess regeln. Ein Beispiel war z.B. die Formulierung 4 Wochen und bzw. gegensätzlich dazu - 1 Monat in der Widerrufsbelehrung. Oder ein abgekürzter Vorname des Geschäftsführers. Fehlende Mengenpreisangaben - also z.B. Preis/kg, selbst wenn der größte Dummkopf bei 200g Gewicht leicht den kg-Preis ausrechnen kann. Oder ein
falsch platzierter Link auf der Verkaufsseite zu Sachen wie Versandkosten, Datenschutzregeln, Widerrufsbelehrung usw. All das wurde heftigst und freudigst abgemahnt.
Dagegen ist ein Titel, der irre führen kann und das ja auch nachweislich tut, grob. Selbst wenn man den Kunden gerne als DAU bezeichnen kann und muss.