mein aktuelles Highlight ist eine gestern erhaltene "Vorab-PDF" der Anwältin meines Vermieters mit einer "Abmahnung" in Bezug auf mein Pflanzverhalten...
Ich zitiere:
"Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass mein Mandant sich zeitnah unter vorheriger Ankündigung Ihre Wohnung sowie Ihre vollkommen mit Pflanzen zustellte Terrasse ansehen wird. Hierzu ist mein Mandant gemäß § 20 des mit Ihnen geschlossenen Vetrages berechtigt.
Hinsichtlich der von Ihnen mit Pflanzen vollgestellten Terrasse darf ich Sie auffordern, sämtliche Abflüsse/Gullys ordnungsgemäß zu reinigen und jegliche Verstopfungen zu vermeiden. Da die Anzahl Ihrer Pflanzen über das übliche Maß hinausgeht, haben Sie auch eine gesteigerte Sorgfalt an den Tag zu legen, dass es zu keinen Schäden durch Ihre Pflanzen kommt. Etwaig entstehende Schäden werden Ihnen gegenüber geltend gemacht.
Zudem weise ich Sie darauf hin, sofern es sich nicht um winterharte Pflanzen handelt, die draußen verbleiben, dass mein Mandant es Ihnen hiermit aufgrund der Anzahl er Pflanzen untersagt, diese in Ihrer Mietwohnung überwintern zu lassen.
Bevor eine solche Überwinterung in Ihrer Wohnung überhaupt in Frage kommt, haben Sie meinem Mandanten auf Ihre Kosten eine Bestätigung eines anerkannten Fachmanes beizubringen, dass eine etwaige Überwinterung einiger Ihrer Pflanzen sowie aller Ihrer Pflanzen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Mietsache hat (Luftfeuchtigkeit, Wärme, Schimmelbildung etc.)."
Großer Habanero, hol mich zeitnah zu dir...
Jetzt muss ich tatsächlich zu meinem Mieterverein und mich beraten lassen, ob man auf so eine Schei... überhaupt antworten sollte...
Grüße, P.