Hansdampf!

Durch die Blutdruckprobleme und die Erkältung bin ich momentan kaum zu gebrauchen. Länger konzentrieren fällt schwer und ich bin dauernd müde.

Ähnliche Symptome habe ich leider auch. Dazu kommen Kopfschmerzen, Schlafprobleme und verstärkte depressive Phasen.
 
Ich habe manchmal Nackenschmerzen die sich über den Tag hin hoch in Kopf strecken. Dann dröhnt das richtig, ich könnte die Wände hochlaufen. Meine Hausärztin meinte ich sollte das mal überprüfen lassen, das könnten verstopfte Arterien sein . Seit dem ich das Rauchen ( fast) komplett drann gegeben habe wird es auch weniger bzw seltener . Zudem achte ich vermehrt auf eine frische und ausgewogene Ernährung, nur mit der Mänge komme ich manchmal nicht ganz klar.
 
manchmal Nackenschmerzen die sich über den Tag hin hoch in Kopf strecken
Könnte auch sein das du Desktoparbeiten machst (PC) ?
Quasi zu wenig Nacken bzw. Halsbewegungen am Tag.
Oder falsche Matratze, bzw. zu alt oder falsches Kopfkissen.
Ich werde mir nächstes Jahr Tempur Matratze und Nackenkissen holen.
Habe schon tagelanges Probeschlafen gemacht.
Bei mir könnte das die selben Schmerzen im Nackenhalsbereich lindern.
Einfach mal bei der nächsten Anamese erwähnen.
Jedenfalls gute Besserung, ich weiß was das für unangenehme Schmerzen sind.
 
Akut sind sie nicht, treten selten auf .
Mir der Schlafposition sprichst du was an , ich bin ein Fan davon wenn die Kissen schön hoch liegen. Am liebsten zwei Kissen.
Viel am Computer sitze ich nicht .
 
Hab ich schon erwähnt das ich mit meiner Abteilung letzte Woche gnadenlos durch die Arbeitssicherheitsprüfung von der Berufsgenossenschaft geflogen sind ?
Durch die Brandschutz Ordnung ebenfalls.

Einer der Streit Punkte war das 400l Verdünnung innerhalb eines Raumes standen wo auch Öfen zur Wölbung von Glas sich befinden. Innerhalb dieser Öfen sind natürlich offene Flammen die durch Gas befeuert werden .
Es hieß " wenn die Gasleitung nun leckt und sich entzündet.... "
Naja dann richtet die Verdünnung auch keinen allzu großen Schaden mehr an . Weg ist die Halle dann so oder so .

Nun ist es aber Vorschrift das die Fässer draußen in einer art Hütte rund um verschlossen stehen . Das die Hütte aus Plastik ist ,quasi ein größeres Dixiklo und keinen Brand aufhält ist anscheinend egal.

Nun ist es so das maximal 400l so an einem Ort gelagert werden dürfen mit mindestens 3m Abstand zur Halle. Wir brauchen aber 800 l . D.h. eine zweite Hütte wird jetzt am anderen Ende des Geländes für die letzten zwei Fässer aufgestellt. Allerdings dürfen diese ohne besonderen " Gefahrgutbeförderungsschein " nicht dort hin transportiert werden . Also muss ich zusammen mit zwei weiteren Leuten ( Stablerschein bis 3,5 Tonnen vorhanden) eine weitere Prüfung machen um diese Fässer 100m über den Hof zu fahren.

Der Hubwagen sei dafür nicht geeignet da niemand eine offizielle Einweisung zur dessen Benutzung bekommen hatte außerdem fehlt das Tüv / uvv Siegel und das technische Sicherheitsdatenblatt. Der wurde stillgelegt.
 
@Lemon Dropper , Halleluja! :thumbsup:
Solche Auswüchse kenne ich selbst auch. Hatte bei mir ebenfalls schon mehrfach eine technische Prüfung. Sehr luschdig!!!
Der Mann und die Vorschriften der BG sind echt der Brüller.

Ich muss immer wieder neu Datenblätter wegen Brandrisiko und Umgang mit chemischen Substanzen ausfüllen, deren Richtigkeit dann auch kontrolliert wird. Nur, ....... ich habe gar keine chemischen Substanzen und schon gar nicht etwas, was jemals einen Brand auslösen könnte. Das ließe sich auch aus meinem Beruf ableiten.
Allerdings stecken wir zusammen mit Kieferorthopäden in einer Gefahrenklasse, da wird die Sinnhaftigkeit nicht überprüft. Der Mann zuckelt dann auch jedes mal wieder ab mit der Ermahnung, dass die Fußmatte im Eingangsbereich rutschen könnte (nicht tut), das müsse ich ändern und es gäbe einen Vermerk.

Bin mal gespannt ob er beim nächsten mal die ums Haus gereihten Chilipflanzen moniert. Es könnten ja theoretisch die Patienten "vergiftet" werden oder gar Atemprobleme kriegen. Ob ich da dann eine Brandschutzmauer bauen muss? ( Die Super Hots habe ich natürlich nicht im Zugangsbereich!;))
 
Bei uns waren es Türkeile . Die sind ja dafür da um eine Tür auf zu halten .
Es müssen aber Klemmen im Boden verankert werden wo die Tür eingeklemmt wird . Da die Tür im Brandfall nicht blockiert ist .
Nun ob durch einen Türkeil oder durch diese fest montierten Stopper , fest geklemmt wird sie trotzdem.

Uns wurde gesagt sämtliche Pflanzen/Bäume/Sträucher müssten min 3m von der Wand weg sein ( aussen) .
Im Büro müsste jede Pflanze mit einem " nicht zum Verzehr geeignet Hinweis Versehen werden . Fals jemand Hunger auf Orchideen hat .
 
Dann erkundigt euch wie ihr das machen könnt. Eine Brandschutztür darf nämlich gar nicht dauerhaft aufgesperrt bleiben. Und wahrscheinlich ist es eine Brandschutztür, sonst hätte man es nicht bemängelt. Irgendein Türstopper ist da eventuell genauso unzulässig wie ein Keil unter der Tür.
 
Klar ist es eine brandschutztür . Uns wurde nur gesagt sie dürfe nicht mit keilen fixiert werden .
 
Das hatten wir auch vor ein paar Jahren in der Firma. Da waren die Türen im Flur der Bürogebäude immer offen. Nicht durch Keile sondern durch entsprechende Feststeller. Da hieß es auch, das ist nicht zulässig. Da musste etwas hin, damit sie im Brandfall automatisch zu fallen oder sie hätten nicht mehr in Auf festgestellt werden dürfen. Die sind immer auf offen festgestellt, da es unpraktisch ist, wenn man dauernd die Tür auf und zu machen muss. Da sie im Brandfall die weitere Ausbreitung des Feuers und des Rauches verhindern sollen und im Fall des Falles damit zu rechnen ist, dass keiner daran denkt sie zu schließen, dürfen sie entweder erst gar nicht in Auf festgestellt werden oder müssen dann automatisch zu fallen. Türkeile sind natürlich auch tabu. Wie das genau gemacht wird (vielleicht an Brandmeldeanlage gekoppelt?) weiß ich nicht.
 
Wir müssen da auch wagen mit aufgesteckten frisch lackierten Sachen durch fahren . Wenn man dort jedes mal die Tür auf macht und diese nicht festgeklemmt ist schlägt sie zu und Haut den Wagen um oder man bekommt sie in die Hacken.

Da muss sich die Betriebsanleitung oder der Brandschutzbeauftragte drumm kümmern.

Eine augendusche dagegen wird als nicht notwendig gesehen.
 
Wenn man dort jedes mal die Tür auf macht und diese nicht festgeklemmt ist schlägt sie zu und Haut den Wagen um oder man bekommt sie in die Hacken.
Ich habe das gleiche Problem mit unserer Haustür welche ebenfalls eine Brandschutz Tür ist. Wenn ich eine Lebensmittel Lieferung bekomme (so 2 mal die Woche) dann sage ich dem Lieferanten immer er soll mit der Sackkarre gleich in die Küche fahren und halte ihm die Tür auf. Normalerweise bleiben die Lieferanten draußen mit der sackkarre stehen und bringen dann die einzelnen Plastiktüten einzeln rein, aber das wäre dann 20 mal die Tür auf und zu machen also lass ich ihn mit der sackkarre in die Küche fahren zum entladen
 
Schön ....Weihnachten überstanden und es geht los. Hals und Kopf schmerzen, Schüttelfrost und die Knochen tun weh .
 
Wie das genau gemacht wird (vielleicht an Brandmeldeanlage gekoppelt?) weiß ich nicht.
Das ist relativ einfach: Brandschutztüren sind ohne automatische Schließung IMMER geschlossen zu halten. Ohne Ausnahmen. Kommt es zum Brandfall zahlt keine Versicherung, der Nachweis dass die Tür offen war ist dann kein Problem.
Automatische Brandschutztüren unterliegen natürlich den gängigen Personenschutzmassnahmen gegen Einklemmen, Quetschen etc. Da muss also ein Prallschutz oder Lichtgitter dran. Das alles natürlich drahtbruchsicher/ zweikanalig.
Meine Anmerkung zu dem ganzen Kram:
Ich glaube, wer heute eine öffentliche Toilette betreiben will, steht wegen den Auflagen bei der Eröffnung schon mit einem Bein im Knast.
:rolleyes:
 
mein aktuelles Highlight ist eine gestern erhaltene "Vorab-PDF" der Anwältin meines Vermieters mit einer "Abmahnung" in Bezug auf mein Pflanzverhalten...

Ich zitiere:

"Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass mein Mandant sich zeitnah unter vorheriger Ankündigung Ihre Wohnung sowie Ihre vollkommen mit Pflanzen zustellte Terrasse ansehen wird. Hierzu ist mein Mandant gemäß § 20 des mit Ihnen geschlossenen Vetrages berechtigt.

Hinsichtlich der von Ihnen mit Pflanzen vollgestellten Terrasse darf ich Sie auffordern, sämtliche Abflüsse/Gullys ordnungsgemäß zu reinigen und jegliche Verstopfungen zu vermeiden. Da die Anzahl Ihrer Pflanzen über das übliche Maß hinausgeht, haben Sie auch eine gesteigerte Sorgfalt an den Tag zu legen, dass es zu keinen Schäden durch Ihre Pflanzen kommt. Etwaig entstehende Schäden werden Ihnen gegenüber geltend gemacht.

Zudem weise ich Sie darauf hin, sofern es sich nicht um winterharte Pflanzen handelt, die draußen verbleiben, dass mein Mandant es Ihnen hiermit aufgrund der Anzahl er Pflanzen untersagt, diese in Ihrer Mietwohnung überwintern zu lassen.

Bevor eine solche Überwinterung in Ihrer Wohnung überhaupt in Frage kommt, haben Sie meinem Mandanten auf Ihre Kosten eine Bestätigung eines anerkannten Fachmanes beizubringen, dass eine etwaige Überwinterung einiger Ihrer Pflanzen sowie aller Ihrer Pflanzen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Mietsache hat (Luftfeuchtigkeit, Wärme, Schimmelbildung etc.).
"

Großer Habanero, hol mich zeitnah zu dir...

Jetzt muss ich tatsächlich zu meinem Mieterverein und mich beraten lassen, ob man auf so eine Schei... überhaupt antworten sollte...

Grüße, P.

Uffff, das ist ja echt übel. Das tut mir Leid. Im ersten Moment muss man echt lachen, leider ist es ja doch ernst. Was kam den am Ende raus?
 
Hochbeete AutoPot
(Werbung, Affiliate-Links)
Zurück
Oben Unten