Hansdampf!

Das könnte in den einzelnen Bundesländern vielleicht unterschiedlich geregelt sein. In Rheinland-Pfalz wäre das meines Wissens nach nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen. Unser alter Kirschbaum durfte nach dem Februar noch gefällt werden, da er mehrere abgestorbene Hauptäste hatte und eine mögliche Gefahr von ihm ausging. Innen im Stamm war er auch bereits faul. Vogelnester waren noch keine drin. Einen gesunden Baum darf man jetzt nicht fällen.
 
Darf man das ? Hecken schneiden ist ja eigentlich auch schon verboten
Da bin ich mir nicht sicher.
"Schönheitsschnitt" ist immer erlaubt; eine Hecke bis auf den Stock runterzuschneiden ist in der Zeit vom 01. März bis 30. September nicht erlaubt.
Wörtlich heißt es im BNatSchG (§39, Abs. 5):
(5) Es ist verboten,

2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
Ein Baum im privater Garten ist m.W. nicht geschützt, außer es ist ein Vogelnest drin (aber wer prüft das nach?).
 
Bei uns brauchst Du zum Fällen eines Baumes immer eine Genehmigung der "Unteren Naturschutzbehörde". Zumindest in M und diversen anderen bayr. Städten. Weiß allerdings nicht, ob das in jedem Kaff gilt ... aber es kann ein ganz schönes Ärgernis sein, da wir z.B. ein paar vor Jahrzehnten falsch gepflanzte Bäume haben, die nun vielen Leuten dunkle Wohnungen bescheren ...
 
Bei uns brauchst Du zum Fällen eines Baumes immer eine Genehmigung der "Unteren Naturschutzbehörde". Zumindest in M und diversen anderen bayr. Städten. Weiß allerdings nicht, ob das in jedem Kaff gilt ... aber es kann ein ganz schönes Ärgernis sein, da wir z.B. ein paar vor Jahrzehnten falsch gepflanzte Bäume haben, die nun vielen Leuten dunkle Wohnungen bescheren ...
Ja, es gibt auch städtische Regelungen (Baumschutzsatzungen) darin findet man dann etwa Maximaldurchmesser, die ohne Genehmigung gefällt werden dürfen und ähnliches. Da kocht jeder Kommune ihr eigenes Süppchen.

Letztes Jahr wurde hier in der Stadt die Erstellung einer Baumschutzsatzung im Stadtrat beantragt (CDU + Grüne). Keine Ahnung, was daraus geworden ist.

Aber ist zwei Paar Schuhe:
1. die Existenz einer solchen Satzung
2. die Durchsetzung (und Durchsetzbarkeit) einer solchen Satzung
 
Aber ist zwei Paar Schuhe:
2. die Durchsetzung (und Durchsetzbarkeit) einer solchen Satzung
Nuja, es ist oft nicht sehr ratsam dagegen zu verstoßen. Ein missliebiger Nachbar genügt und zumindest hier gibt es dann ordentliche Strafen.

Der Baum muss vorher eine Gefahr für den Verkehr (Fußgänger, Radfahrer, Strasse) darstellen. Das muss halt irgendwie "bewerkstelligt" werden. Wenn man es schlau anstellt ...

Ich verstehe ja zu gut, dass nicht einfach jeder Baum umgeholzt werden darf. Nur sieht man hier die "Merkwürdigkeiten" in der Anwendung oft. Wir haben hier in der Anlage einen Baum, der Wohnungen bis zum 3. oder 4. Stock ziemlich vollständig verdunkelt. Stamm keine 5 Meter vom Haus entfernt, eine Sünde aus den 70ern. Dafür gibt es keine Genehmigung zum Fällen. Wenn aber irgendein Großinvestor einen halben Park flachlegt und sündteure Eigentumswohnungen baut, geht das immer mit dem Fällen von zig Bäumen einher.
 
Auf der einen Seite kann es Strafen geben; auf der anderen Seite nützt das in Puncto Naturschutz auch nichts mehr, wenn der Baum bereits abgeschnitten ist.

Mit Durchsetzung und Durchsetzbarkeit meinte ich allerdings eher den Willen sie durchzusetzen und den Verwaltungsaufwand, den die Satzungen mit sich bringen und dann auch noch die Bearbeitung möglicher Widersprüche bis hin zu Gerichtsverhandlungen. – Das bindet Personal und ggf. müssen dafür extra Leute eingestellt werden. Wen wundert es, wenn manche Städte aus den Gründen entweder keine solche Satzung haben oder sie nicht anwenden (macht zusätzliche Arbeit ohne Nutzen), solange sie nicht dazu gezwungen werden (z.B. durch missliebige Nachbarn).
 
Heute muss ich mich auch mal auskotzen.

Wir sind 2017 in unsere Eigenheimwohnung gezogen. Zunächst war alles prima und man hat uns herzlich willkommen geheißen mit Worten wie "Schön, dass junge Familien hier hin ziehen!", "Endlich wieder Kinder in der Nachbarschaft" etc. Die Nachbarn sind nämlich zum größten Teil Ü50 und davon nochmal zum größten Teil im Rentenalter. Mittlerweile gibt's in unserem "Mehrfamilienreihenhaus", das sich auch einen Gemeinschaftsgarten mit Spielplatz teilt, 5 Familien mit insgesamt 12 Kindern, die meisten davon zwischen Baby und 7 Jahren alt..

Das erste Kapitel "Nachbarschaftsstreit" ereignete sich im Frühjahr 2020 als im Lockdown klar wurde, dass das Spielgerüst im Gemeinschaftsgarten völlig morsch war und wir drum gebeten haben, es zu ersetzen. Allen voran unser Eigentümerbeirat hat dabei ganz klar Stellung bezogen und klar gemacht, wie unwillkommen unsere Kinder hier sind und dass es ja eine Zumutung sei, dass der Spielplatz "ständig" genutzt würde. Ich persönlich hab mich dann auch noch zur Zielscheibe gemacht, weil ich es mir erlaubt habe die umliegenden Pflanzen, die mittlerweile gut 1- 1,5m in den Spielplatzbereich hineinwucherten, etwas zurück zu schneiden und Brombeerschlingen aus dem Gebüsch raus zunehmen. Wie auch immer, nach langem Hin und Her haben wir unseren neuen Spielplatz bekommen, die umliegende Bepflanzung wurde vom Hausmeister noch weiter zurück geschnitten, als ich es mich getraut hätte und der Hausverwaltungschef hat dem Beirat klar gemacht, dass es ein Spiel- und Betretungsverbot auf der Wiese nicht geben wird - maximal ne Einschränkung in Richtung Fußball spielen, was den Rasen stärker strapaziert und dazu führt, dass mal ein Ball im Privatgartenbereich der Erdgeschosswohnungen landen.
Wir gingen also recht zufrieden mit dem Ausgang, aber mit nem ganz beschissenen Beigeschmack davon, wie wir und unsere Kinder vom Beirat und teilen der Nachbarschaft gesehen werden, aus der Geschichte raus.

Nun startet Kapitel 2. Wir haben heute eine Hausordnung zugeschickt bekommen, die auf der nächsten Eigentümerversammlung verabschiedet werden soll. Dort finden sich Sätze wie "Kinder dürfen im Treppenhaus nicht spielen und lärmen" , "Die Anpflanzungen und die gesamte Rasenflächen dürfen nicht betreten werden", "An Sonn- und Feiertagen ist jeglicher ruhestörende Lärm in der Anlage, innerhalb und außerhalb der Häuser zu unterlassen.", "Treppenhäuser sind keine Abstellräume. Sie dürfen daher nicht zum Ablegen und aufbewahren von Gegenständen benutzt werden; insbesondere dürfen dort keine [...] Kinderwagen oder Kinderfahrzeuge eingestellt werden." und so weiter und so weiter.
Auch geil ist, dass diese Hausordnung als Datum den 19.01.2022 trägt, wir bekommen sie jetzt am 2.4. und sollen bis zum 14.4. Änderungswünsche schriftlich bei der Hausverwaltung einreichen. Tolles Zeitmanagement..
Diese "Hausordnung" wird denen bald ordentlich um die Ohren fliegen. Langsam reicht's!
 
Das Thema Kinderwagen in den Hausfluren ist schwierig. In einigen Fällen geht ein Verbot so einfach nicht, aber in anderen schon, z.B. wenn dort nur wenig Platz ist und der Flur in aller Regel Fluchtweg im Brandfall ist. Da würde ich mich vorbereiten und die aktuelle Rechtsprechung googlen.
 
Oh je. Die Probleme kenne ich. Und obwohl ich ja "theoretisch" von der "anderen Seite" bin, also ein Ü60 ohne Kinder, habe ich mich die kurze Zeit als Beirat in unserer 500+ Wohnungs-Einheit immer für Gerechtigkeit eingesetzt. Gegenüber Kindern und Alten. Was ich bei uns feststellen konnte: die lautstarke Mehrheit auf Versammlungen war in den meisten Fällen entsetzlich egoistisch und sah nur ihr eigenes Wohl, nie das der Anderen.

Kindern sollte alles verboten werden. Von der einen Seite.

Aber die andere Seite wollte z.B. in einem durch starke Echos belasteten Innenhof auf Gemeinschaftskosten feste (Stein-)Tischtennisplatten installieren lassen. Was natürlich zumindest eine Zeit lang bedeutet hätte, dass ein unheimlicher Lärm entstanden wäre - denn nicht nur die Kinder und Jugendlichen unserer Anlage hätten da gespielt. Und das Geklacker von Tischtennisplatten kann wenige Meter vor dem Balkon vieler Miteigentümer/Mieter schon krass sein. Zusätzlich dazu, dass sich in solchen Anlagen hier in der Münchner Innenstadt gerne auch die Großstadtsäufer sammeln, die momentan noch in einer kleinen Anlage über die Straße ihre Bierflaschen leeren. Die haben wir vor vielen Jahren mit viel Mühe mal aus dem Hof vertrieben - die hatten da nämlich im Sommer in der Vergangenheit täglich Alkoholparties bis spät in die Nacht, oft bis 2 Uhr und länger.

Ich war deshalb nicht lange Beirat, weil ich angetreten war, um die enorme Korruption in unserer großen Anlage zu bekämpfen. Was auch das angebliche Ziel meiner beiden Mitkämpfer war. Wir stürzten also den Selbstbediener-Beirat von zuvor mit viel Aufwand (z.B. 500 Schreiben an alle Miteigentümer). Um dann zu sehen, dass meine beiden Mitbeiräte nach nicht allzu langer Zeit das gleiche Spiel trieben. So wurden "Spezis" von Firmen in die großen Aufträge reingedrückt, inkompetente Putzfirmen protegiert usw. - alles wohl mit gegenseitigen "Gefallen". Natürlich nicht beweisbar, aber offensichtlich.

Ich habe mich dann aus dem Tango Corrupti verabschiedet und beobachte das Gezänk von aussen. Meine Nerven sind einfach zu schade inzwischen.

Was aber Deine Anliegen angeht, Bela - da sehe ich größtenteils kein Land für Deine Gegner. @mph hat die Kinderwagen-Problematik ja sehr zutreffend angesprochen. Aber z.B. das Nichtbetreten von Rasen durch Kinder etc. wurde schon von so vielen Gerichten abgeschmettert, dass ich mich diebisch freuen würde, wenn solcher Müll in der Hausordnung verbliebe (wenn sie denn leider mehrheitlich verabschiedet würde). Das ist ein idealer Aufhänger für einen gewonnenen Prozess. Deutsche Gerichte waren in den letzten 20-30 Jahren eigentlich sehr kinderfreundlich.

Trotz allem ist das natürlich wirklich unerfreulich und ich kann Deinen Ärger gut verstehen. Aber wenn es hart auf hart kommt, sehe ich für die Gegenseite ordentlich Gegenwind. Was natürlich trotzdem für ein schönes Auskommen miteinander absolut nicht förderlich ist ...

Hier gibt es z.B. einmal im Jahr ein Sommerfest am Samstag im Garten, eingeladen sind alle Bewohner der Anlage. Die gleichen 10 Volldeppen beschweren sich immer am nächsten Tag über eben dieses Fest, zu dem sie selbst eingeladen waren und das ich mitiniziiert hatte vor ca. 6 Jahren.
 
Oh man Werner @HatchChileFestival, das klingt auch echt abenteuerlich.

Was mich hier am meisten nervt ist halt, dass man sich furchtbar ärgert und dass es einfach ein paar Miesepeter gibt, die ihren Frust an unseren Kindern auslassen müssen. Man wird aber nicht persönlich angesprochen. Nein, man bekommt dann hinterher die Klatsche von der Hausverwaltung. Und genau diese Leute bilden scheinbar unseren Beirat. Der eine davon lebt bei uns im Haus im Erdgeschoss und im Treppenhaus an der Ecke zwischen Wohnungstür und Treppe einen riesigen Steinkrug mit Regenschirmen stehen. Da wird kein Wort drüber verloren, aber hauptsache er regt sich drüber auf, wenn dann was von den Kindern im Treppenhaus steht.. In unseren 3 Häusern gibt es jeweils eine Familie mit Baby und entsprechendem Kinderwagen. Die lassen sich aber recht gut stellen, dass sie kaum im Weg stehen.

Dass die Gerichte sehr kinderfreundlich entscheiden, haben wir auch schon rausgefunden und das beruhigt uns auch. Es gibt ja auch allerhand Musterhausordnungen z.B. vom Mieterschutzbund, die da eine ganz andere Sprache sprechen, als das, was uns gerade vorliegt:
"
Kinder
• Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu
tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in der Tiefgaragen oder
ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
• Kinder dürfen auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Zelte
und Planschbecken aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung für
die Mitmieter oder Schädigung der Anlage führt.
• Die Sauberhaltung des Spielplatzes und Sandkastens nebst Umgebung gehört
zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst
sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der
spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach
Beendigung des Spielens weggeräumt wird.
• Die Spielplätze sind auch für Freunde und Freudinnen der im Haus wohnenden
Kinder zugänglich. "

Und genau sowas wird auch unsere Antwort sein. Es kann halt nicht sein, dass die Kinder überall eingeschränkt werden, wo es nur geht und auf der Gegenseite die ältere Generation gepampert wird.

Und zu Festen: Genau das gleiche Spiel hier: Wir haben, als wir hier eingezogen sind im Sommer ein Grillfest organisiert, bei dem man sich mal etwas besser kennenlernen kann. Im folgenden Winter ein Nachbarachaftsglühweintrinken und das gab's bis Corona auch die folgenden Jahre. Da haben sich alle immer freundlich gegeben und jetzt kommt raus, wie die Leute tatsächlich ticken..
 
Was mich hier am meisten nervt ist halt, dass man sich furchtbar ärgert und dass es einfach ein paar Miesepeter gibt, die ihren Frust an unseren Kindern auslassen müssen.
Nun, das sind Leute, die ihre eigene Miesheit generell an Anderen abarbeiten müssen. Bei Euch sind es - leider - die Kinder. Aber wenn sie diese nicht haben, fangen derartige Leute den sprichwörtlichen Streit um den "Maschendrohtzaun" an - also um Klingelschilder, Briefkästen oder absolute Belanglosigkeiten.
Man wird aber nicht persönlich angesprochen. Nein, man bekommt dann hinterher die Klatsche von der Hausverwaltung.
Ganz genau das Gleiche hier. Aber dazu kommt noch ein anderes Phänomen: wir hatten/haben hier z.B. einen asozialen, aber reichen Mieter eines Penthouses. Der feiert oft mitten in der Nacht bis 3, 4 Uhr rauschende Feste mit Lärm ohne Ende, unter der Woche. Ist nicht in meinem Haus, ich selber kriege nix davon mit, ist ein paar Eingänge weiter. Aber ich wurde von Leuten, die es betraf aufgefordert, doch mit dem zu sprechen (lange nach meiner Beiratszeit). Wenn ich dann frage, warum er/sie das nicht selber macht, kommt irgendein Rumgedruckse. Keinen Arsch in der Hose. Aber immer den Schnabel auf, woanders, wo es nicht hingehört.

Das war jetzt nur eines von vielen Beispielen, die ich in den 12 Jahren hier so erlebt habe. Ich habe mir aber inzwischen abgewöhnt, mich für Sachen einzusetzen, die mich nicht betreffen. Denn am Ende stehst Du wieder alleine da und diejenigen, die es wirklich betrifft, lassen Dich sogar gar nicht selten auf der großen Versammlung im Regen stehen. Weil sie sich nicht trauen Dich zu unterstützen - in ihren höchsteigenen Belangen!
Und genau diese Leute bilden scheinbar unseren Beirat. Der eine davon lebt bei uns im Haus im Erdgeschoss und im Treppenhaus an der Ecke zwischen Wohnungstür und Treppe einen riesigen Steinkrug mit Regenschirmen stehen. Da wird kein Wort drüber verloren, aber hauptsache er regt sich drüber auf, wenn dann was von den Kindern im Treppenhaus steht.. In unseren 3 Häusern gibt es jeweils eine Familie mit Baby und entsprechendem Kinderwagen. Die lassen sich aber recht gut stellen, dass sie kaum im Weg stehen.
Ganz typisch.
Dass die Gerichte sehr kinderfreundlich entscheiden, haben wir auch schon rausgefunden und das beruhigt uns auch. Es gibt ja auch allerhand Musterhausordnungen z.B. vom Mieterschutzbund, die da eine ganz andere Sprache sprechen, als das, was uns gerade vorliegt:
"
Kinder

.....

Und genau sowas wird auch unsere Antwort sein. Es kann halt nicht sein, dass die Kinder überall eingeschränkt werden, wo es nur geht und auf der Gegenseite die ältere Generation gepampert wird.
Ja, am Besten legst Du denen einen Ausdruck eines Gerichtsurteils vor, sollte es auf der Versammlung so aussehen, dass das durchgehen wird. Vor Kosten haben sie meist schon Schiß, gerade in kleineren Anlagen (da sind nämlich die Kosten pro Eigentümer dann eher relevant). Wobei bei uns die Alten nicht gepampert werden. Es sind die mit den Ellenbogen und der großen Klappe, die sich durchsetzen. Alt oder jung spielt dabei keine Rolle.
Im folgenden Winter ein Nachbarachaftsglühweintrinken und das gab's bis Corona auch die folgenden Jahre. Da haben sich alle immer freundlich gegeben und jetzt kommt raus, wie die Leute tatsächlich ticken..
Da muss ich jetzt direkt lachen. Auch das hatten wir anfangs, als ich im Beirat war, eingeführt. War aber hier ein Schlag ins Wasser. Nicht jetzt unbedingt wegen der Freundlichkeit, sondern weil eben nur eine sehr kleine Gruppe mitmacht. Auch bei den Sommerfesten. Von 527 Wohnungen nehmen gerade mal noch ca. 50 Leute teil, aus ca. 15-25 Wohnungen.
 
Das Thema Kinderwagen in den Hausfluren ist schwierig. In einigen Fällen geht ein Verbot so einfach nicht, aber in anderen schon, z.B. wenn dort nur wenig Platz ist und der Flur in aller Regel Fluchtweg im Brandfall ist. Da würde ich mich vorbereiten und die aktuelle Rechtsprechung googlen.
Wenn solche Dinge keine (Flucht)Wege behindern oder Zugang zu irgendwelchen Einrichtungen versperren, kann man meiner Meinung nach, die nicht dem Juristenhirn entspringt, sondern dem (gesunden) Menschenverstand, das Abstellen nicht generell verbieten.
Wir hatte in unserer Eigentümergemeinschaft (da wohne ich nicht, sondern vermiete nur) vor Jahren die Diskussion um abgestellte Kinderwagen und Fahrräder im Flur. Dort wurde die Sachen immer vor den Kasten der Stromverteilung gestellt. Das haben wir dann auch unterbunden.

Was mich hier am meisten nervt ist halt, dass man sich furchtbar ärgert und dass es einfach ein paar Miesepeter gibt
Kenn ich.
Derzeit haben wir eine Partei im Haus wohnen (Haus hat nur 6 Wohnungen / 5 Eigentümer), die Stunk macht und mit mehreren Mietern im Clinch liegt. Dummerweise sind die auch (noch) Eigentümer der Wohnung, aus welcher sie aber – gottlob – ausziehen wollen und die sie verkaufen wollen.
Quertreiber gibt es immer wieder mal.
 
Wenn solche Dinge keine (Flucht)Wege behindern oder Zugang zu irgendwelchen Einrichtungen versperren, kann man meiner Meinung nach, die nicht dem Juristenhirn entspringt, sondern dem (gesunden) Menschenverstand, das Abstellen nicht generell verbieten.
Wir hatte in unserer Eigentümergemeinschaft (da wohne ich nicht, sondern vermiete nur) vor Jahren die Diskussion um abgestellte Kinderwagen und Fahrräder im Flur. Dort wurde die Sachen immer vor den Kasten der Stromverteilung gestellt. Das haben wir dann auch unterbunden.
Ich habe das mal vor ein paar Jahren im Rahmen des Beirats recherchiert. Fahrräder haben auch juristisch nichts in Hausgängen verloren. Genausowenig wie privates Gedöns wie Vasen, Blumen usw. - wobei ich es persönlich für nett und sinnvoll empfinde, Kleinigkeiten nicht unbedingt "zu sehen". Aber das halt nur so lange, wie es nicht ausgenutzt wird und Wildwuchs entsteht. Auch die tlw. verbreitete "Sitte", Batterien von Schuhen vor der Wohnungstür zu deponieren, kann man verbieten. Aber auch da war ich immer der Meinung, dass halt auch die Menge es ausmacht, ob man was dagegen unternehmen will und soll.

Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle sind immer dann zulässig, wenn eine gewisse Mindestbreite erhalten bleibt. Die Breite wurde wohl von verschiedenen Gerichten etwas unterschiedlich definiert, aber Fluchtwege kann man ja auch mit gesundem Menschenverstand einigermassen beurteilen. Wenn es unbedingt juristisch werden soll, muss man natürlich die lokalen Amtsgerichts-, Landgerichts- und ggf. OLG-Entscheidungen studieren. Ich glaube kaum, dass es dazu höchstrichterliche Urteile gibt ...
 
Wir haben mal Fakten geschaffen :cool:
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Nix da, kinderfeindlicher Garten 😅
 
Mit dem Spruch musst du vorsichtig sein Jürgen, nicht dass das wieder einer in den falschen Hals bekommt...

https://de.wikipedia.org/wiki/Jedem_das_Seine#Zeit_des_Nationalsozialismus
Was heißt "in den falschen Hals" bekommen? Sich hier offen über Menschen mit Migrationshintergrund auslassen und mit diesem Spruch zu enden ist schon ein sehr deutliches Statement :thumbsdown:
Es ist immer gut, wenn man die in oder anderen alte Sprache gelernt hat. 🤓
Versuch's erst mal mit Deutsch.
 
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