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Viele Hobby-Chiligärtner wissen nicht, dass es im Bereich Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung rechtliche Regelungen gibt und es beim Einsatz auch zu Gesundheits- und Umweltrisiken kommen kann. Daher müssen alle Pflanzenschutzmittel eine Zulassung für jede Kultur (z.B. Gemüsepaprika) haben, für die sie eingesetzt werden sollen. Geregelt ist der Pflanzenschutz in Deutschland im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Für den Kauf, Verkauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die nicht für den Haus- und Kleingartenbereich, sondern für gewerbliche Anwender gedacht sind, benötigt man einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz.
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Im Rahmen der Zulassung werden auch Maßnahmen und Anweisungen herausgegeben, die bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels zu beachten sind. Ebenso wird festgelegt, ob die Anwendung im Haus und Kleingarten zulässig ist. Für den Hobby-Gärtner kommen nur solche Mittel in Betracht.

Einige Mittel haben keine Zulassung als Pflanzenschutzmittel und dürfen streng genommen in Deutschland nicht eingesetzt werden, auch wenn sie auf diversen Internetseiten als Hausmittel empfohlen oder in Internetshops angeboten werden.

Z.B. Nikotin wurde zwar früher als Pflanzenschutzmittel eingesetzt, aber man ist wegen der hohen Giftigkeit für viele Organismen und Nützlinge zu einer neuen Bewertung gekommen und verwendet es deshalb heute nicht mehr. In vielen Ländern und auch in Deutschland ist der Einsatz von Nikotin als Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen und damit nicht erlaubt. Darunter fällt streng genommen auch Tabaksud oder ein Sud aus eingeweichten Zigarettenstummeln, die immer wieder als Hausmittel empfohlen werden. Mit Tabaksud oder eingeweichten Zigarettenstummeln besteht auch die Gefahr, dass man den Tabakmosaikvirus auf die Pflanzen überträgt. Dieser Pflanzenvirus ist sehr hartnäckig und an Nachtschattengewächsen nicht wirksam zu bekämpfen.

Andere Mittel sind zwar für Zierpflanzen oder andere Kulturen zugelassen, aber nicht für Paprikagewächse. Manchmal hat das rein kommerzielle Gründe, weil ein Zulassungsverfahren teuer ist. Manchmal liegt es auch daran, dass der Verzehr der Früchte danach gesundheitsgefährdend ist oder bestimmte Pflanzenarten es nicht vertragen.

Auch vermeintlich harmlose rein pflanzliche oder biologische Mittel können gefährlich sein. Bei manchen Hausmitteln werden Stoffe verwendet, die zum Einsatz als Pflanzenschutzmittel gar nicht gedacht sind. Es kann sein, dass einfach Blattschäden an der Pflanze auftreten. Es kann aber auch passieren, dass sich Stoffe in die Früchte einlagern, die man garantiert niemals essen oder trinken würde.

Grundsätzlich sollten Pflanzenschutzmittel erst eingesetzt werden, wenn andere Methoden nicht mehr zum Erfolg führen. Kleinere Befälle mit saugenden Insekten oder deren Larven können oft schon durch Absammeln der Schädlinge oder Abduschen der Pflanze eingedämmt werden. Eine weitere Methode ist das Eintauchen der Pflanze für 10 min. kopfüber in Wasser. Der Topf bleibt dabei oberhalb des Wassers und wird vorher eingepackt damit die Erde nicht herausfällt. Dadurch ertrinken die Schädlinge. Den Rest erledigen draußen oft Nützlinge wie Florfliegen, Schwebfliegen, Marienkäfer oder Schlupfwespen. Ein Knoblauchsud soll auch dabei helfen Blattläuse von den Pflanzen zu vertreiben. Gegen Blattläuse ist ein Brennnesselsud wirksam einsetzbar. Der Vorteil eines Knoblauchsuds oder Brennnesselsuds ist, dass die Früchte nicht mit Giften belastet werden können. Drinnen in der Wohnung sind sie aber schlecht einsetzbar, da sich unangenehme Gerüche bilden können. Bei starkem Schädlingsbefall kommen diese natürlichen Mittel teilweise an ihre Grenzen.

Gegen verschiedene Schädlinge lassen sich sehr gut Nützlinge einsetzen. Das ist die umweltverträglichste Methode, da sie das natürliche Gleichgewicht nicht stört, denn viele Pflanzenschutzmittel können auch die natürlichen Gegenspieler der Schädlinge schädigen. Beispiele für den Nützlingseinsatz:
  • Florfliegenlarven, Schwebfliegenlarven, Marienkäfer und deren Larven gegen Blattläuse
  • Raubmilben (Phytoseiulus persimilis, Amblyseius cucumeris, Amblyseius californicus) gegen Spinnmilben
  • Florfliegenlarven oder Raubmilbe Amblyseius cucumeris gegen Thripse
  • Florfliegenlarven oder Australischer Marienkäfer gegen Woll- und Schmierläuse
  • Raubmilbe Hypoaspis aculeifer, Hypoaspis miles gegen Trauermückenlarven, Thripspuppen, Minierfliegenpuppen
  • SF Nematoden gegen Trauermückenlarven
Gegen Trauermücken hilft es die Erde etwas trockener zu halten und Gelbtafeln aufzustellen, an denen die kleinen schwarzen Mücken kleben bleiben. Gelbtafeln sollten draußen nicht verwendet werden. An ihnen können kleine Vögel und Nützlinge kleben bleiben. Bewährt hat sich auch gelegentliches Gießen mit Neudorff Stechmückenfrei oder Culinex Tabletten im Gießwasser. Beide Präparat wirken auf Basis des Bacillus thuringiensis israelensis (B.t.i.), das ein sehr selektiv wirkendes Bakterium ist, welches nur gegen Mückenlarven wirkt.

Folgende Mittel sind z.B. gegen saugende Insekten für Paprika und Chili zugelassen:
  • Wirkstoff Neem, z.B. Bayer Garten Bio-Schädlingsfrei Neem, Lizetan AZ
  • Wirkstoff Kaliseife, z.B. Neudorff Neudosan Neu
  • Wirkstoff Rapsöl, z.B. Naturen Bio-Schädlingsfrei, Substral Schädlingsfrei
  • Wirkstoff Rapsöl + Pyrethrine, z.B. Neudorff Spruzit, Compo Schädlingsfrei Plus
  • Wirkstoff Acetamiprid, z.B. Celaflor Careo Konzentrat Gemüse
Bei der Anwendung der Pflanzenschutzmittel muss in aller Regel eine Wartezeit eingehalten werden, die man zwischen der Behandlung und der Ernte der Chilis oder Paprika abwarten muss. Bei den oben angegebenen Mitteln ist die Wartezeit meistens 3 Tage. Bei einzelnen Mitteln, wie die auf Basis von Rapsöl (Rapsöl + Pyrethrine dennoch mit Wartezeit) oder Kaliseife muss keine Wartezeit eingehalten werden. Genaueres zur Wartezeit ist dem Anwendungsdatenblatt des Mittels oder der Zulassungsdatenbank zu entnehmen.

Eine Liste in Deutschland zugelassener Pflanzenschutzmittel gibt es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: https://apps2.bvl.bund.de/psm/jsp/index.jsp

Hinweis: Wenn man in der Zulassungsdatenbank nach Mitteln für Chilis und Paprika sucht, muss man unter "Kultur" "Gemüsepaprika" auswählen.

Auf der folgenden Internetseite sind die zugelassenen Pflanzenschutzmittel über eine Suche auch auffindbar und übersichtlich dargestellt. Weiterhin findet man auf dieser Seite auch Meldungen zu Zulassungsverlängerungen und Zulassungsänderungen: http://www.pflanzenschutz-information.de/

In Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel sind hier zu finden: https://psmregister.baes.gv.at/

- Anleitungen Pflanzenschutz
- Chili-FAQ
- Abkürzungen und Begriffe
 
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