Täusch Dich da mal nicht. Wenn Du z.B. Drogen oder Waffen importierst nützt Dir ein falsches Label und Ausreden nix. Erst vor Kurzem was über diese grusligen Messer mit den 3 verdrehten Klingen (grade vergessen, wie das Zeug heisst) gelesen. Die kannst Du auch im Ausland einfach als "normale Messer" bestellen, machst Dich aber in D strafbar schon mit der Bestellung. Und es wird Dir wohl kaum ein Richter glauben, daß Du es als Spielzeug bestellt hast, selbst wenn der nette Chinese oder wer auch immer es als solches bezeichnet. Ist in dem Fall auch m.E. absolut gerechtfertigt. Die Dinger sind sogar völkerrechtlich geächtet.
Wie auch immer ... ich wollte nur drauf hinweisen, daß man im schlimmsten Fall auch mit dran ist. Ist ja auch so, wenn Du geschützte Tiere, Elfenbein usw. illegal einführst. Der Verkäufer ist fein raus, der sitzt im Ausland. Aber Dir glaubt keiner, daß Du das Elfenbein für Plastik gehalten hast. Solche Fälle gab es schon in meinem Hobby Billard, wo Leute Cues mit Elfenbeinapplikationen bestellt haben. Da kannst Du sogar unwissentlich eine satte Geldstrafe kriegen, denn ein älterer Cue wird nicht zwangsläufig als "mit Elfenbein" beschrieben, weil die auch ohne tlw. sehr viel Geld wert sind.